Alexander Welter
Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte
Arbeitsrecht
Erbrecht
allgemeines Zivilrecht
Tätigkeitsbereich
Arbeitsrecht: Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in allen arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere Abwehr von arbeitgeberseitigen Kündigungen, Formulierung von Arbeitsverträgen, Auseinandersetzungen um Abfindungen, Prüfung von Arbeitsverträgen, Geltendmachung ausbleibender Gehaltszahlungen, Geltendmachung von Urlaubsansprüchen und Ansprüchen aus geleisteten Überstunden, Beratung und Vertretung bei Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder Diskriminierung am Arbeitsplatz sowie Fragen des Kollektivarbeitsrecht
Erbrecht: Beratung und Erstellung von Testamenten, Erbverträgen etc.. Vertretung und Beratung bei Erbstreitigkeiten, geerbten Schulden, Möglichkeiten der Erbausschlagung,, Testamentsgestaltung, Nachlasspflege, Fragen bei Erbengemeinschaften, Geltendmachung von Erbansprüchen gegenüber Miterben oder Erblasser, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
Allgemeines Zivilrecht: Beratung und Vertretung bei vertraglichen Ansprüchen, Gestaltung von zivilrechtlichen Verträgen, Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Kauf- oder Dienstverträgen
Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn von 1998 bis 2006
- Erstes juristisches Staatsexamen 2006
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln von 2007 bis 2009
- Zweites juristisches Staatsexamen 2009
- Als Rechtsanwalt zugelassen seit 2009
- Freiberuflich tätiger Rechtsanwalt bei den Rechtsanwälten Peters & Zwez in Köln von 2009 bis 2013
- Referent im Arbeitsrecht für die AOK Rheinland 2012
- Selbständiger Rechtsanwalt in Weilerswist von 2013 bis 2021
- Rechtsanwalt in der Kanzlei Müller, Eicks und Winand seit 2021