Insolvenzrecht
Beratung, außergerichtliche Vertretung sowie Vertretung vor den Gerichten in insolvenzrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B.:
- in Fragen der Insolvenzanfechtung
- bei Reorganisation / Sanierung von Einzelunternehmungen und Gesellschaften
- bei Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen
- im Rahmen von Gesellschafter- bzw. Geschäftsführerhaftung
- bei der Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle / Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten
- Verteidigung in insolvenzspezifischen Strafsachen